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Einladungsschreiben

TAGESORDNUNG



 
Jerusalem Conference logo

66. IFLA Ratsversammlung und
Generalkonferenze

 

Jerusalem, Israel, 13-18 August 2000

An die Mitglieder der IFLA

Einladungsschreiben zur 66. IFLA Ratsversammlung und Generalkonferenz

Datum: 15. April 2000

Geben Sie bitte diese Unterlagen einschließlich Ihrer IFLA-Wahlkarte, ausgenommen die Briefwahlunterlagen, die an die IFLA-Zentrale zurückgeschickt werden sollten, an Ihren stimmberechtigten Delegierten bei den IFLA-Ratsversammlungen in Jerusalem am Sonntag, den 12. August und Freitag, den 18. August 2000 weiter.

Der Vorstand der IFLA freut sich, hiermit das Einladungsschreiben zur 66. IFLA Ratsversammlung und Generalkonferenz zusammen mit einigen ergänzenden Unterlagen vorzulegen.

Die Ratsversammlung und Generalkonferenz findet im Jerusalem International Convention Center, Binyaney Ha'ooma, Jerusalem 91060, Israel statt.

Die Ratsversammlungen sind für Sonntag, 12. August, 16 - 18 Uhr und Freitag, 18. August, 15 ? 17 Uhr vorgesehen.

Anmerkung:

  1. Die Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 5, Revision der IFLA-Satzung, und Tagesordnungspunkt 6, Resolutionen des Vorstands zu den vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung, finden am Sonntag, den 12. August statt. Stimmberechtigte Delegierte müssen im vorderen Teil des Sitzungssaales Platz nehmen.

  2. Stimmberechtigte Delegierte können die Wahlunterlagen im IFLA-Wahlbüro im Bereich der Registrierungsschalter des JICC bekommen. Das Büro ist geöffnet am Freitag, den 11. August, 14 - 18 Uhr; Samstag, 12. August, 9 - 18 Uhr; und Sonntag, 13. August, 9 ? 15 Uhr. Die stimmberechtigten Delegierten werden höflich gebeten, sich so bald wie möglich im IFLA-Wahlbüro einzufinden. Die Wahlunterlagen werden nur an Delegierte ausgegeben, die im Besitz der IFLA-Wahlkarte 2000 sind, die von dem zuständigen Verantwortlichen ordnungsgemäß unterschrieben ist. Die IFLA-Wahlkarte ist diesen Unterlagen beigefügt.

  3. Vertretung bei einer Ratsversammlung

      Die einschlägigen Artikel der Satzung und Geschäftsordnung lauten:
      Satzung 10.2
      Jedes Mitglied kann auf einer Ratsversammlung durch einen oder mehrere Delegierte vertreten werden, von denen eine Person bestimmt werden soll, das Stimmrecht auszuüben.
      Satzung 11.5
      Jedes Mitglied kann durch ein anderes Mitglied der gleichen Kategorie vertreten werden. Kein Mitglied darf mehr als eine Bevollmächtigung besitzen.
      Geschäftsordnung 5.2.3

      Um diese Unterlagen zu erhalten, sollen sich Vertreter oder Bevollmächtigte von berechtigten Mitgliedern an dem Ort und zu der Zeit einfinden, die im Sekretariat öffentlich bekannt gegeben wurden, und zwar mit dem Mitgliedsausweis [der IFLA-Wahlkarte] des betreffenden Mitglieds, der den Namen des Vertreters oder Bevollmächtigten und die Unterschrift der Ver-antwortlichen des betreffenden Mitglieds tragen muss.

TAGESORDNUNG

Sonntag, 13. August 2000, Ratsversammlung I

  1. Eröffnung durch die Präsidentin Christine Deschamps
  2. Annahme der Tagesordnung
  3. Mitteilungen des Jerusalemer Organisationskomitees
  4. Bestellung der Stimmenauszähler für (5) und (6)
  5. Vorstellung der Ergebnisse der Briefwahl zur Revision der Satzung
  6. Resolutionen des Vorstands zu vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung
  7. Bericht des Schatzmeisters über die Einnahmen und Ausgaben der IFLA 1999 und ein Vorschlag zu differenzierten Mitgliedsbeiträgen für die Tagesordnung der Ratsversammlung in Boston 2001, Derek Law
  8. Bericht der Vorsitzenden der Beratenden Gruppe über das Konsultationsverfahren bezüglich der Abteilung Regionale Aktivitäten, Marjorie Bloss
  9. Vertagung der Ratsversammlung

Freitag, 18. August 2000, (Ratsversammlung II und Schlussveranstaltung)

  1. Eröffnung durch die Präsidentin Christine Deschamps
  2. Anträge und Allgemeine Resolutionen

    Anmerkung: Letzter Termin für das Einreichen eines Antrags (an den Generalsekretär) oder einer Allgemeinen Resolution ist Mittwoch, 16. August, 12.00 Uhr.

    Geschäftsordnung, Art. 2.1.9

    Anträge

    Ein Antrag ist ein Vorschlag, dass die Ratsversammlung in bestimmter Weise handeln oder bestimmte Ansichten zum Ausdruck bringen möge.

    Ein Antrag muss unterstützt werden
    Ein Antrag kann in einer Ratsversammlung aus dem Plenum gestellt, muss aber gleichzeitig dem Vorsitzenden in schriftlicher Form übergeben werden.
    Ein Antrag soll nur gestellt und unterstützt werden von

    1. berechtigten Vertretern von Mitgliedern
    2. Funktionsträgern der IFLA*
        [*Im Sinne dieser Bestimmung werden die Folgenden als Funktionsträger der IFLA angesehen:
        • Die Mitglieder des Vorstands und des Fachrats
        • Direktoren und Funktionsträger der Kernprogramme
        • Vorsitzende, Schriftführer und Finanzverwalter der Abteilungen
        • Vorsitzende und Schriftführer von Sektionen und Arbeitskreisen.]

    Geschäftsordnung, Art. 2.1.10

    Resolutionen

    1. Es werden zwei Arten von Resolutionen unterschieden:
      • Allgemeine Resolutionen (nur bei Ratsversammlungen)
      • Fachliche Resolutionen (bei Ratsversammlungen und Generalkonferenzen)
      Die Ankündigung des letzten Termins für das Einreichen von Resolutionen geschieht durch den Generalsekretär zusammen mit dem Einladungsschreiben für die Ratsversammlung und die Generalkonferenz.

    2. Eine Allgemeine Resolution wird als schriftliche Darlegung definiert, die auf eine Entscheidung ("Man möge beschließen") abzielt.
      Eine Allgemeine Resolution soll nur eingebracht und unterstützt werden von
      1. berechtigten Vertretern von Mitgliedern
      2. Funktionsträgern der IFLA

    3. Eine Fachliche Resolution wird als schriftliche Darlegung definiert, die eine Absicht oder Position anzeigt, welche einer weiteren Klärung durch eines der fachlichen Leitungsgremien der IFLA bedarf, bevor weitere Schritte zu erwarten sind.
      Eine Fachliche Resolution bedarf keiner Unterstützung und benötigt keine bestimmte Form. Auf eine Fachliche Resolution folgt in der Regel keine Diskussion, wenn auch eine nähere Erläuterung nach dem Ermessen des Vorsitzenden nachgefragt/gegeben werden kann.
      Eine Fachliche Resolution kann eingebracht werden von
      1. berechtigten Vertretern von Verbandsmitgliedern
      2. Personen, die im Namen von Kernprogrammen, Abteilungen, Sektionen oder Arbeitskreisen handeln.

  3. Zusammenfassung von Anhörungen über die Abteilung Regionale Aktivitäten, die während der Konferenzwoche stattfanden, Marjorie Bloss
  4. Einladungen zu zukünftigen Konferenzen
    • Glasgow, 2002
    • Boston, 2001
  5. Bekanntgabe des Gastgebers für die Ratsversammlung und Generalkonferenz 2005
  6. Danksagung
  7. Schluss der Konferenz

*    

Latest Revision: May 18, 2000 Copyright © 1995-2000
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